Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz“ vom 19. November bis 2. Dezember 2009:
Basisinformation "Volksbegehren und Volksentscheid" (Innenministerium)
Bekanntmachung über Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen
Bekanntmachung über die Eintragung mit Eintragungsräumen und -zeiten
Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der Hauptwohnsitz am 16. Oktober 2009
Antrag auf Eintragungsschein (per Post einschicken oder in den Rathaus-Briefkasten einwerfen):
Hinweis: Eintragungsschein ist nur in folgenden zwei Fällen erforderlich:
a) Sie wollen sich aus beruflichen Gründen, wegen Wohnungsverlegung ab 16.10.2009, wegen Freiheitsentziehung oder aus einem sonstigen Grund in einer anderen Stadt/Gemeinde in Bayern eintragen oder
b) Sie sind wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nurunter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage, einen Eintragungsraum aufzusuchen und wollen deshalb unter Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Bei anderen Gründen wie urlaubs- oder berufsbedingter Abwesenheit kann eine Hilfsperson mit der Eintragung nicht beauftragt werden. Durch eine dennoch abgegebene (falsche) eidesstattliche Versicherung macht sich der Stimmberechtigte strafbar.
Zwischenstand: Siehe www.nichtraucherschutz-bayern.de (wir melden täglich die Gesamtzahl unter Verwaltungsgemeinschaft Rain "PLZ=86641")
Eingestellt am: 25.09.18 12:05